Wenn der Postmann dreimal klingelt. Das war ein Film in meiner Jugendzeit. Schon lange her. Wie sehr sich die Zeiten geändert haben, wurde mir heute bewusst:

Im Postfach lag eine Benachrichtigung des Briefträgers. Ich konnte nicht angetroffen werden, daher wurde beim zuständigen Postamt ein RSa-Brief hinterlegt. Unser Postamt liegt nicht gerade um die Ecke und für mich ist es äußerst schwierig dort hin zu kommen und den Brief persönlich abzuholen. Laut Benachrichtigung muss der Adressat jedoch persönlich die Entgegennahme unterschreiben. Also habe ich bei der Post angerufen und darum gebeten, dass der Postmann noch einmal klingelt und mir den Brief  noch einmal zustellt. Das geht nicht, wurde mir erklärt. Auch als ich auf meine schwierige Situation hingewiesen habe, gab es keine Einsicht. RSa-Briefe dürfen nur einmal zugestellt werden. Und der Postmann klingelt heute nicht mehr dreimal, sondern nur einmal.

Ob das tatsächlich stimmt, muss ich noch recherchieren. Gibt es ähnliche Erfahrungen?