Immer wieder kommen in Medienberichten Darstellungen vor wie: "an den Rollstuhl gefesselt", "die Behinderten", "geistig behindert", "mongolit" oder beispielsweise "stumm". Der Presserat hat nun Medien aufgerufen, die Berichterstattung sensibler durchzuführen und die Würde des Menschen zu beachten. 

Nachfolgend eine Presseaussendung dazu: 

Wien (OTS) - Der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) wandte sich
wegen eines Zeitungsberichts an den Presserat. In dem Bericht wurde
eine gehörlose Frau als "stumm" bezeichnet. Dies sei eine
Diskriminierung.

Der Senat 1 des Presserats hat in diesem Fall kein Verfahren
eingeleitet, nimmt ihn aber zum Anlass, bei der Berichterstattung
über Menschen mit Behinderung - insbesondere wenn es um gehörlose
Personen geht - zu mehr Sensibilität aufzurufen.

Über viele Jahrhunderte hindurch wurden Menschen mit Behinderung
ausgegrenzt und ihnen ihre menschliche Würde genommen. Vor diesem
Hintergrund empfiehlt der Senat, bei Berichten über Menschen mit
Behinderung besonders verantwortungsvoll und sensibel vorzugehen. Bei
der Wahl der Worte und Ausdrucksmittel sollten Journalistinnen und
Journalisten genau prüfen, ob es sich dabei nicht um
Diskriminierungen oder Klischees handeln könnte.
Der Senat betont, dass viele gehörlose Menschen die Begriffe "stumm"
und "taubstumm" als verletzend und abwertend empfinden. Gehörlose
Menschen sind nicht "stumm"; sie können wie Menschen mit Gehör
lautsprachlich sprechen. Da sie jedoch nicht hören, was sie sprechen,
ist ihre Lautsprache eingeschränkt nutzbar. Außerdem ist auch die
Gebärdensprache als Sprache anerkannt.
Der Begriff "gehörlos" ist jedenfalls neutraler als der Begriff
"stumm" und wird deshalb von vielen gehörlosen Menschen bevorzugt. In
der Medienberichterstattung sollte dies laut Senat 1 berücksichtigt
werden.