Die pränatale Rasterfandung nach behindertem Leben und der legalisierte Freibrief verdächtige Föten bis zur Geburt töten zu können, ist für Franz-Joseph Huainigg eine unerträgliche Diskriminierung behinderter Menschen. Oft wird berichtet, dass die gängige Beratung werdender Mütter, bei denen die Ärzte den Verdacht auf ein behindertes Kind diagnostizierten, in etwa folgender Maßen abläuft: Zuerst wird darüber informiert, was das Kind alles nicht können und niemals lernen werde. Welches Leid, welche Belastungen und welche Entbehrungen durch eine einfache Abtreibung aus der Welt geschaffen werden könne. Will die Mutter das Kind dann immer noch behalten, zeigt man ihr auf, welche Unterbringungsmöglichkeiten es in Behindertenheimen gibt. Ende der Beratung, Ende anderer Perspektiven. Ende der Information über Förder- und Integrationsmöglichkeiten und wie behinderte Menschen zu einem selbstbestimmten und integrierten Leben geführt werden können. Die Beratung durch jene Ärzte, die die Abtreibung durchführen, bleibt naturgemäß defizitorientiert. Eltern, insbesondere Frauen, werden so in ihrer schwerwiegenden Situation einer fairen Entscheidungsgrundlage beraubt. Einsicht, Trauer und Reue kommen oft nach vollzogener Abtreibung. Vorweg sei klar festgehalten, die „Fristenlösung“ an sich ist nicht in Frage zu stellen. Im § 97 StGB, der die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches regelt, gibt es in Absatz 1 Ziffer 2 Fall 2 eine höchst problematische Ausnahme zur Fristenregelung, nämlich die Eugenische Indikation. Es reicht alleine der Verdacht, dass das Kind im Mutterleib schwer behindert sein könnte, um es bis zur Einleitung des Geburtsvorganges abzutreiben, die Grenze von drei Monaten gilt bei potentiell behinderten Föten nicht. Dabei werden mehrere Grenzen überschritten: die Ergebnisse und damit die Entscheidungshilfen für die werdende Mutter liegen zumeist bis zur 16. Lebenswoche des Fötus vor, ab der 22. Woche ist das Kind überlebensfähig. Abtreibungen ab diesem Lebensstadium sind ethisch-moralisch unerträglich und auch mit dem geleisteten Ärzteeid Leben zu retten nicht vereinbar. In der Praxis kommt es vor, dass behinderte Kinder erst ein bis zwei Tage nach der Abtreibung gestorben sind. Oftmals wurde den unerwünschten Babys Nahrung oder medizinische Hilfe untersagt. Um diesen unwürdigen Sterbeprozess nicht mitansehen zu müssen, hat sich eine „medizinisch saubere“ Vorgangsweise etabliert: Das potentiell behinderte Kind wird im Mutterleib durch einen Herzstich getötet. Statistische Zahlen fehlen in Österreich völlig, in Deutschland werden jährlich cirka 700 derartige Herzstiche durchgeführt. Umgelegt auf Österreich sind es um die 70 ärztliche Tötungen. Wie absurd und aus Sicht behinderter Menschen diskriminierend es ist, zeigt der Klinikalltag: Während in einem Raum mit allen nur erdenklichen Mitteln der modernen Medizin um das Überleben eines sechs monatigen gesunden Frühchens gekämpft wird, wird im Nebenraum die Diagnose „Behinderung“ zum Todesurteil, das durch Ärzte vollstreckt wird. Heute gehört es zur medizinischen Routine, ein potentiell behindertes Kind abzutreiben. Ein behindertes Kind zur Welt zu bringen, gilt als ärztliches Versagen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass man durch pränatale Diagnostiken Behinderungen aus der Welt schaffen könne. Nur ein Prozent aller Behinderungen ist vorgeburtlich bedingt. Der Druck auf Eltern, die ein behindertes Kind haben oder sich gegen eine Abtreibung zur Wehr setzen, steigt ständig. Immer öfter müssen sie sich dafür rechtfertigen und sich gegen Vorwürfe wehren, dass dies der Gesellschaft und dem Staat unnötige Kosten verursache. Im Parlament stehen nächste Woche eine Petition und eine Bürgerinitiative zur Abschaffung der eugenischen Indikation auf der Tagesordnung. Die parteilichen Fronten und die gegensätzlichen Positionen zwischen der Frauen- und Behindertenbewegung sind seit Jahren erstarrt. Wenn jetzt aber die Gleichstellung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen im Rahmen eines umfassenden Gesetztes umgesetzt werden soll – wofür übrigens alle Parteien stehen – ist es unumgänglich die Ungleichbehandlung durch die eugenische Indikation zu beenden, weil sie den Menschenrechten widerspricht.
Dezember 2, 2003
Behindertengleichstellung ja, Lebensrecht nein!?
Franz Huainigg
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