Die von mir vorgeschlagenen Maßnahmen:

Maßnahme: Beschäftigungsschutz statt Kündigungsschutz
Kündigungsschutz:

1. Der Kündigungsschutz wird vorerst in einer Probephase für 2 Jahre bei Neuanstellungen aufgehoben. Auswirkungen werden evaluiert. Die emotionale Hürde für Unternehmer soll dadurch bei Neuanstellungen völlig aufgehoben werden.
2. Kommt es während dieser 2 Jahre zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, garantiert der Staat der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer für 6 Monate eine Lohnfortzahlung des durchschnittlichen Nettoeinkommens während der Beschäftigung im Unternehmen. Die Beschäftigungssuchenden werden im Rahmen des „Disability-Flexicurity-Modells“ bei Vermittlungsagenturen angestellt. Dementsprechend ist das DisFlex-Projekt weiterzuentwickeln, die Vermittlung soll neben der Leiharbeit vor allem auf die Vermittlung von ordentlichen Beschäftigungsverhältnissen ausgedehnt werden. Das DisFlex-Verfahren ist um alle erprobten Förder- und Vermittlungsmaßnahmen des BundesSozialamtes sowie des AMS zu erweitern. Zentrale Funktion soll dabei das Clearing haben (derzeit nur für Jugendliche, die nach der Schule einen Einstieg in den Arbeitsmarkt suchen), welches für Erwachsene auszubauen ist. Aber auch alle anderen Fördermaßnahmen wie die unterschiedlichen Assistenzmodelle sollen durch die Vernetzung zu einem individuell maßgeschneiderten Vermittlungspaket zusammengeführt werden. Ziel ist es, rasch eine Neuanstellung, eine Qualifizierungsmaßnahme oder eine Weiterbildung zu vermitteln, die letztendlich die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit (bei behinderten Menschen sehr hoch) stark reduziert. Durch diesen Beschäftigungsschutz profitiert der arbeitslose behinderte Mensch im Vergleich zum Kündigungsschutz ungleich mehr, da eine offensive Strategie für Neuanstellungen eingesetzt wird. Auch wenn sich die Erprobungsphase von 2 Jahren nicht bewähren sollte, entsteht für jene behinderten Menschen, die während der Erprobungsphase auf den Kündigungsschutz verzichtet haben kein Risiko, da sie auch über die 2 Jahre hinaus bei Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses durch das DisFlex-Modell aufgefangen werden würden.
3. Bei der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnissen oder dem Ablauf einer zeitlichen Befristung soll der Arbeitslose behinderte Mensch auch in des DisFlex-Projekt aufgenommen werden und von der offensiven Vermittlungsstrategie profitieren. In diesen Fällen bekommt der Arbeitssuchende einen Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes (Berechnung nach dem bisherigen Verdienst). Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer des DisFlex-Maßnahmenpakets gewährt.
4. Begleitung dieser Maßnahmen durch Evaluation und Kampagne.

Ausgleichstaxe:

1. Die Ausgleichstaxe (derzeit Euro 223/Monat) soll verdoppelt werden – die gewonnenen finanziellen Mittel sollen für Arbeitsmarktmaßnahmen für behinderte Menschen eingesetzt werden.
2. Quotenerrechnung nach dem Prinzip von Vollzeitjobs. Derzeit wird jeder Beschäftigte, egal ob halbtags angestellt oder doch weniger als eine Arbeitskraft, zur Berechnung der Quotenerfüllung gezählt.