Ein Kommentar in der „Presse“, in dem ich jedes Wort unterstreichen kann. Spätabtreibungen behinderter Kinder sind eine unerträgliche Diskriminierung behinderten Lebens.

Die Doppelmoral im Umgang mit behinderten Kindern

Unsere „Werte“ sind kritisch zu hinterfragen: Die Abtreibung behinderter Kinder bis zur Geburt und das Kind als Schadensfall sind brisante gesetzliche Baustellen.

03.04.2016 | 18:10 |  Gudula Walterskirchen  (Die Presse)

Es ist eines jener Themen, bei denen das Wertefundament einer Gesellschaft besonders deutlich zutage tritt: der Umgang mit behinderten Menschen. Und da stellt sich in Österreich die Frage, ob wir das Recht haben, unsere gesellschaftlichen Werte in Kursen für Migranten als vorbildlich hinzustellen.

Der Umgang mit behinderten Kindern ist hierzulande höchst ambivalent: Bis zum Tag ihrer Geburt dürfen sie straffrei abgetrieben werden. Wir gehen sogar soweit, dass sie als „Schadensfall“ gelten. Übersieht ein Arzt nämlich eine Behinderung oder einen Gendefekt, so kann er auf Schadenersatz geklagt werden. Das betrifft nicht nur Babys, die nach ihrer Geburt nicht lebensfähig sind, sondern etwa auch Kinder mit Trisomie 21, dem sogenannten Downsyndrom.

Sind die Kinder jedoch einmal geboren, tun wir alles, um sie zu fördern und zu betreuen: Frühförderung, Integrationsklassen, Behindertenwerkstätten, Wohnheime etc. Alljährlich wird bei der Aktion Licht ins Dunkel mit berührenden Bildern für behinderte Kinder gesammelt. Niemand würde es wagen, zu sagen, dass diese Menschen kein Lebensrecht hätten.

Dieser Zugang zu Behinderten ist verlogen und inhuman. Und er widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine Diskriminierung von Behinderten verbietet. Die sogenannte eugenische Indikation, die eine Abtreibung eines behinderten Babys bis unmittelbar vor der Geburt straffrei stellt und damit weit über die Fristenregelung hinausgeht, ist eindeutig eine Diskriminierung.

Alle Parlamentsparteien sind sich einig, dass diese Regelung geändert oder abgeschafft werden sollte – bis auf die SPÖ. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser verteidigt den Status quo und argumentiert, es solle „kein Druck“ auf die Frauen ausgeübt werden. Doch dieses Argument ist nicht überzeugend. Alle Experten sind sich einig, dass Spätabtreibungen noch wesentlich belastender sind als im früheren Stadium einer Schwangerschaft. Weiters setzen die geltenden rechtlichen Regelungen Frauen unter extremen Rechtfertigungsdruck, wenn sie ein behindertes Kind zur Welt bringen. Sie müssen sich die Frage gefallen lassen: „Wieso hast du es nicht abgetrieben?“ Und dann ist da noch der Druck, wenn eine Schwangere eine Diagnose einer möglichen Behinderung des Kindes erhält. Wie soll sie sich entscheiden? Ist die Diagnose überhaupt zuverlässig?

Ein besonders sensibler Punkt: Denn Diagnosen sind keine hundertprozentigen Gewissheiten, sie sind fehleranfällig. Da der Arzt in Österreich persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn er eine Behinderung oder einen Defekt nicht erkennt, wird mit allen Mitteln nach Defekten gefahndet. So erzeugt die aktuelle Gesetzeslage auch einen enormen Druck auf den Arzt. Im Zweifelsfall wird er zur Abtreibung raten.

Allein die Angst vor einem Untersuchungsergebnis schadet Mutter und Kind. Auch die Untersuchungen selbst sind manchmal riskant. So kann es nach Fruchtwasseruntersuchungen zu Fehlgeburten kommen, auch von gesunden Kindern. Was ist jedoch, wenn es Fehlalarm war, wenn das Kind doch gesund ist? Wie lebt eine Frau mit dem Bewusstsein, ihr gesundes Kind abgetrieben zu haben? Wie geht der Arzt damit um?

Allein in meinem Umfeld kenne ich zwei Fälle von Fehldiagnosen bei Trisomie 21: In einem Fall wurde ein gesundes Kind prognostiziert, nach der Geburt stellte man Trisomie 21 fest. Nach einem kurzen Schock sind die Eltern heute sehr glücklich mit ihrem Kind. Im anderen Fall wurde der Mutter, selbst Kinderärztin, beschieden, ihr Ungeborenes weise einen Gendefekt auf. Die Eltern entschieden sich, das Kind trotzdem zu bekommen. Es war völlig gesund.

Es ist also an der Zeit, sowohl die eugenische Indikation als auch die Einstufung eines behinderten Kindes als „Schadensfall“ politisch schleunigst zu korrigieren. Sonst können wir uns unsere „Wertekurse“ sparen.

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