Wie sieht jetzt das Angebot des Vereins Dignitas aus, das vor allem in Deutschland zu einem regen Sterbetourismus führt?

Dignitas bietet nicht nur behinderten und schwerkranken Menschen sondern auch lebensmüden Menschen an, sie in den „Freitod zu begleiten“. Gratis sind die Aktivitäten des Lebenshilfevereins freilich nicht. Die Sterbehilfe durch den Verein Dignitas kostet „all inclusive der Urne, die den Verwandten zugeschickt wird, 6000 Euro“, „weniger als ein Tag Palliativmedizin“, so Minelli. Dignitas gibt sich als Lebenshilfeverein aus, dahinter steht aber ein starkes wirtschaftliches Interesse.

In der Schweiz selbst ist das aber keine staatlich akzeptierte Selbstverständlichkeit, sondern es regt sich gegen die Vereinsaktivitäten zunehmend Widerstand. Sterbewohnungen mussten nach Protesten von Anrainern aufgekündigt werden, in zwei Kantonen wurde die Hilfe zum Selbstmord untersagt. In der Fernsehsendung „Im Zentrum“ erläuterte Ludwig A. Minelli den Weg des schweizer Vereinsmodells der Euthanasie: Ein Arzt studiert die Befunde und gibt „grünes Licht“. Wenn das Vereinsmitglied dann in die Schweiz zum Sterben kommt, wird ihm vor dem tödlichen Cocktail ein Magenschutzmittel gereicht. Beides muss der sterbenswillige Mensch selbst zu sich nehmen. „Der Cocktail schmeckt bitter“, so Minelli. Der süße Tod kann bitter schmecken. Selbst bei einem Stück Schweizer Schokolädle, das die meisten Patienten nach dem Cocktail zu sich nehmen. Der letzte Genuss nach einer unwiderruflichen Entscheidung.

 

Sterbehilfefälle in Belgien oder den Niederlanden haben auch in Österreich die Diskussion über aktive Sterbehilfe entfacht. Bei uns ist das Ende des Lebens leider ein Tabuthema. Aber es geht uns alle an, wie wir unsere letzten Tage verbringen.Am 2. Juli 2014 wurde im Parlament die Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ konstituiert. Abgeordnete und ExpertInnen werden sich in öffentlichen Sitzungen zu den Themenkreisen Hospiz- und Palliativversorgung, Patientenverfügung, sowie zur Frage, ob das Verbot der Tötung auf Verlangen verfassungsrechtlich abgesichert werden soll oder nicht, beraten.

Um die Diskussion auf eine möglichst breite Basis zu stellen, sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, ihre Anliegen auch via Mail bis 15. September 2014 an das Parlament zu richten: wuerdevoll.leben@parlament.gv.at