Die Regierungsvorlage liegt nun im Parlament und wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Gut an der neuen Gesetzesvorlage ist, dass es erstmals einen Programmauftrag der Barrierefreiheit für behinderte Menschen gibt. Das war längst überfällig und sollte eigentlich zum Selbstverständnis eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks zählen. Dass der ORF dies in der Vergangenheit anders gesehen hat, zeigen die mühsamen Schlichtungsverfahren, die oft trotz Vereinbarung nur halbherzig angesetzt worden sind. Was im Gesetz noch unbedingt fehlt, ist ein Etappenplan zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Dazu muss der ORF im Gesetz verpflichtet werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen vor. Es gibt Etappenpläne beispielsweise zu den öffentlichen Gebäuden bis 2015. Dieser Zeitrahmen muss auch für den ORF gelten. Es gibt eben nicht nur Stufen, sondern auch Barrieren, wie nichtzugängliche Internetauftritte, Untertitelungen und
Audiodeskriptionshilfen für blinde Menschen. Hier ist der ORF gefordert – jetzt doppelt – da er auch zusätztliche Steuergelder für soziale Maßnahmen bekommt.
März 26, 2010