Natürlich! Einige hartnäckige behinderte Menschen haben ein Studium an der Pädagogischen Hochschule geschafft – aufgenommen natürlich nur als „außerordentliche“ StudentInnen. Ein Problem war dann immer ein Abschlußzeugnis überhaupt zu bekommen oder dann noch eine Anstellung. Eine schwerhörige Lehrerin aus Kärnten hat sich so durchkämpfen können. Jetzt hat sie eine Lehrverpflichtung von 11 Stunden. Das ist zu wenig zum Leben.
Es geht um das Zutrauen und eine Flexibilität des Schulsystems. Es gibt in vielen
Berufen persönliche Assistenz zur Unterstützung oder warum soll in der Volkschule nicht auch einmal eine Stunde unter den LehrerInnen getauscht werden. Das BMUKK erfüllt die Einstellungspflicht um 1.300 Posten für behinderte Menschen nicht. Und es kommen auch keine nach, wenn sie die Ausbildung nicht absolvieren können.
Die Streichung der „körperlichen Eignung“ erfolgte im Gleichstellungspaket und wurde im Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz BGBl. I Nr. 90/2006 verankert. Kurz darauf gab es allerdings eine Verordnung des BMUKK, wo im §3 der Hochschulzulassungsverordnung die Sprech- und Stimmleistung sowie die musikalisch-rhythmische und körperlich-motorische Eignung als Grundvoraussetzung für die Aufnahme festgelegt wurden. Ein Verstoß gegen das Gleichstellungsprinzip!
Ich habe in den letzten Jahren schon oft gefordert, dass dieser §3 zurückgenommen wird oder durch eine flexible Regelung ergänzt wird. Jedenfalls braucht es Gespräche und eine Offenheit gegenüber behinderten Menschen. Es braucht einen
Paradigmenwechsel weg vom defizitorientierten Handeln hin zur Förderung von
Fähigkeiten. Ein guter Lehrer zeichnet sich nicht durch seine körperliche Mobilität aus, sondern durch seine Persönlichkeit, sein Vermögen auf Kinder einzugehen und sein Engagement.
Öffnen wir den Berufszugang zum Lehrerberuf. Das ist das Gebot der Stunde. Auch in Hinblick, dass die Besten unsere Kinder unterrichten sollen.