Mädchen und Frauen werden in einer vulnerablen Gesellschaft leicht an den Rand gedrängt, benachteiligt und diskriminiert. Die Gleichstellung von Frauen ist ein Menschenrecht.Diese Zielsetzung zieht sich daher als Querschnittmaterie durch alle Weltziele und ist zusätzlich das fünfte Hauptweltziel:

5.1 Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt be- enden

5.2 Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen

5.3 Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen

5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleis- tungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verant- wortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegeben- heiten anerkennen und wertschätzen

5.5 Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politi- schen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen

5.6 Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reprodukti- ven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationa- len Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart

5.a Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressour- cen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften

5.b Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu för- dern

5.c Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleich- stellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken