2/3 der Erdoberfläche bestehen aus Wasser. Meere bestimmen unser Leben. Auch in Österreich sind wir abhängig von einem funktionierendem Ökosystem Meer. So beeinflusst das Meer wesentlich unser Wetter und ist ein riesiger CO2 Speicher. Doch das Meer ist bedroht. Besonders durch die Verschmutzung mit Plastik. Jedes Plastiksackerl landet irgendwann im Meer. Im Nordpazifik treibt die größte bisher bekannte Plastikinsel mit einer Größe größer als Österreich.
Ziel Nr. 14 betrifft uns daher alle:
14.1 Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande aus- gehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern
14.2 Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schüt- zen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkun- gen zu vermeiden, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden
14.3 DieVersauerungderOzeaneaufeinMindestmaßreduzierenundihreAuswirkungen bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf al- len Ebenen
14.4 Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, unge- meldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissen- schaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzest- möglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert
14.5 Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten
14.6 Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überka- pazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemel- deter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen ein- führen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differen- zierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder ei- nen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Ver- handlungen über Fischereisubventionen bilden sollte2
14.7 Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhaltiges Management der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus
14.a Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen und Meerestechnologien weitergeben, unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für die Weitergabe von Mee- restechnologie, um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und den Beitrag der biologi- schen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der klei- nen Inselentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, zu verstärken
14.b Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten gewährleisten
14.c Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen verbessern und zu diesem Zweck das Völkerrecht umsetzen, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt ist, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen vorgibt, worauf in Ziffer 158 des Dokuments „Die Zukunft, die wir wollen“ hingewiesen wird