1/3 der Erdoberfläche ist Land. Boden spendet Leben. Wir brauchen fruchtbares Land, um unsere Nahrungsmittel anzubauen. Der Boden ist ein wichtiger CO2 Speicher. Jährlich gehen weltweit 12 Millionen Hektar nutzbare Fläche durch Erosion, Versiegelung, Versalzung und Verwüstung verloren. In Österreich werden täglich 10 Hektar Land unwiederbringlich versiegelt, das heißt verbaut und zubetoniert. Gleichzeitig wird die Zahl der Erdbevölkerung bis 2050 auf über 9 Milliarden ansteigen.Um die Ernährung der Menschen zu sichern widmet sich Ziel 15 dieser Problematik:
15.1 Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwas- ser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten
15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen
15.3 Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden ein- schließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen sanieren und eine Welt anstreben, in der die Landverödung neutralisiert wird
15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer biologischen Viel- falt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhal- tige Entwicklung zu stärken
15.5 UmgehendeundbedeutendeMaßnahmenergreifen,umdieVerschlechterungderna- türlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern
15.6 Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart
15.7 Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Pro- dukte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen
15.8 Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu redu- zieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen
15.9 Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planun- gen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen
15.a Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen
15.b Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder aufbringen und den Entwicklungsländern geeig- nete Anreize für den vermehrten Einsatz dieser Bewirtschaftungsform bieten, namentlich zum Zweck der Walderhaltung und Wiederaufforstung
15.c Die weltweite Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Arten verstärken, unter anderem durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinwesen, Möglichkeiten einer nachhaltigen Existenzsicherung zu nutzen