Der ÖGKV hat einen Pocketguide veröffentlicht, der die Neuerungen bei den Kompetenzen lt. GuKG-Novelle 2016 in Tabellenform darstellt.
Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) änderten sich per 1. September 2016 die medizinischen Kompetenzen für die Pflegeberufe. Dadurch kommt es zu zum Teil erheblichen Kompetenzerweiterungen.
Das heißt aber nicht, dass die neuen Tätigkeiten ab sofort erbracht werden müssen. Dienstgeber können organisatorisch die berufsrechtlich vorgesehenen Kompetenzen einschränken. Generell darf eine neue Tätigkeit bzw. Kompetenz erst nach Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden. Diese können beispielsweise
durch Fortbildungen erworben werden.
Welcher Pflegeberuf darf nun was genau? Der vorliegende Pocketguide gibt eine kurze Übersicht über die Kompetenzen der einzelnen Pflegeberufe. Diese sind aufgeteilt in:
- Pflegeassistenz (PA),
- Pflegefachassistenz (PFA) und
- Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in (DGKP).
Die Tabelle im Guide stellt die berufsrechtlichen Bestimmungen nach dem GuKG vorbehaltlich organisatorischer Regelungen dar.