Im aktuellen Regierungsübereinkommen steht klar und fast poetisch formuliert: „Es ist außer Streit zu stellen, dass selbstverständlich die Geburt und Existenz eines Kindes mit Behinderung kein Schaden ist, wie groß die Betroffenheit und Trauer der Eltern über die Tatsache der Behinderung ihres Kindes auch sein mag. Das Kind mit all seinen Eigenschaften, selbstverständlich auch mit einer oder mehrerer Behinderungen, ist der Gesellschaft und der Rechtsforderung in höchstem Maße willkommen und verdient gerade im Falle von Behinderung die größtmögliche Zuwendung und Förderung“.

Die Justizministerin, Claudia Bandion-Ortner, hat jetzt eine Änderung im Schadenersatzrecht vorgestellt, die sie in Begutachtung schicken möchte. Ich begrüße das sehr, zumal die OGH-Urteile zu unerträglichen Folgen geführt haben: Eltern sind von Ärzten massiv unter Druck gesetzt worden möglichst alle Formen der Pränataldiagnostik in Anspruch zu nehmen, was aber wiederum zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Kindern führen kann. Richter haben Gesellschaftspolitische Werturteile gesprochen und Frauen, die sagten, dass sie ihr Kind nicht zur Welt gebracht hätten, wenn sie gewusst hätten, dass es behindert ist, bekamen Schadenersatz zu gesprochen, andere gingen leer aus. Die Schadenersatzzusprüche des gesamten Lebensunterhaltes stellen schließlich auch die Existenz von behinderten Menschen in Frage.

Ein Arzt soll nur mehr für jene Schäden haften, die er auch verursacht hat. Schicksalhafte Behinderungen sind vom Schadenersatzrecht ausgenommen.

Das ist ein wichtiger erster Schritt, der die bestehenden Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen beseitigt. Jetzt braucht es noch den Ausbau von Unterstützungen der Familien mit behinderten Kindern.

Medienberichte dazu:

http://derstandard.at/1292462009453/Kein-Schadenersatz-mehr-fuer-behinderte-Kinder

http://orf.at/#/stories/2031357/