Das belgische Parlament hat vor kurzem die Aufhebung der Altersgrenze für aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen, also für die Tötung von Kindern, beschlossen. Das ist der vorläufige Endpunkt des Systems Sterbehilfe, das 2002 in Belgien nur für schwere Ausnahmefälle eingeführt worden ist.

An den Beispielen Niederlande und Belgien lässt sich erahnen, welche Auswüchse einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen auch in anderen Ländern auf dem Fuße folgen würden. In Belgien wurde die aktive Sterbehilfe im Mai 2002 legalisiert. Anders als in den Niederlanden müssen in Belgien diejenigen, die um Sterbehilfe bitten, nicht einmal in der Endphase ihrer Krankheit sein. In den letzten Jahren ist die Zahl der belgischen Schicksale der aktiven Sterbehilfe immer weiter angestiegen. Waren es 2003 „nur“ 235 Personen, lag die Zahl 2011 schon bei 1.133. Heute liegt die Zahl der aktiven Tötungen bei ca. 1.400.

Demnächst wird diese Zahl um die einiger getöteter Kinder und Jugendlicher weiter anwachsen. Nach amtlichen Angaben haben niederländische Ärzte 2006 etwa 2.300 Mal aktive Sterbehilfe geleistet. Entgegen den Erwartungen hat sich seit der Legalisierung 2001 also auch in Holland die Anzahl der Tötungen nicht stabilisiert, sondern ist in den letzten Jahren stark angestiegen. 2011 waren es bereits 3.400 Personen, die durch aktive Sterbehilfe in den Tod gingen. In den Niederlanden wurde und wird Tötung auf Verlangen sogar bei sozialem Leid diskutiert (bislang nur körperliches und psychisches Leid). In den Niederlanden ist Sterbehilfe auch für Minderjährige, konkret ab zwölf Jahren, zulässig. Bleibt zu beobachten, welche Kreise der belgische Beschluss diesbezüglich möglicherweise zieht.

Wehret den Anfängen meine Damen und Herren! Tötung ist keine Antwort auf Leid und Verzweiflung von Menschen, und schon gar nicht von Kindern!

 

Sterbehilfefälle in Belgien oder den Niederlanden haben auch in Österreich die Diskussion über aktive Sterbehilfe entfacht. Bei uns ist das Ende des Lebens leider ein Tabuthema. Aber es geht uns alle an, wie wir unsere letzten Tage verbringen.Am 2. Juli 2014 wurde im Parlament die Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ konstituiert. Abgeordnete und ExpertInnen werden sich in öffentlichen Sitzungen zu den Themenkreisen Hospiz- und Palliativversorgung, Patientenverfügung, sowie zur Frage, ob das Verbot der Tötung auf Verlangen verfassungsrechtlich abgesichert werden soll oder nicht, beraten.

Um die Diskussion auf eine möglichst breite Basis zu stellen, sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, ihre Anliegen auch via Mail bis 15. September 2014 an das Parlament zu richten: wuerdevoll.leben@parlament.gv.at