Fast eineinhalb Millionen Menschen in diesem Land sind heute bereits über 65 Jahre alt. Knapp 80.000 Menschen sterben jedes Jahr.

 

Eine Euthanasie-Gesetzgebung in Österreich ist abzulehnen. Jegliche Euthanasie-Verfahren entwickeln eine Eigendynamik, aus der behinderte Menschen nur mehr schwer aussteigen können. Ärzten muss die Aufgabe der Lebenserhaltung vorbehalten werden. Ihnen ein Entscheidungsrecht über Leben und Tod ihres Patienten aufzubürden, bringt unweigerlich Gewissenskonflikte mit sich. Nicht das selbstbestimmte Sterben, sondern das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben sollte in den Vordergrund der politischen Debatte gerückt werden.

 

Die Menschenwürde und ein Verbot aktiver Sterbehilfe sind in der Verfassung zu verankern.

 

Durch den Ausbau von Palliativ- und Hospizeinrichtungen soll ein würdevolles Sterben ohne Schmerzen gesichert werden. Während es in Deutschland 200 stationäre Hospize gibt, existieren in Österreich lediglich zwei Hospizhäuser und sieben Hospizstationen in Pflegeheimen.

 

Palliativmedizin muss verstärkt in der Ärzteausbildung verankert werden, damit Fachärzte, die Sterbenden menschenwürdig begleiten können. Die neuen medizinischen Möglichkeiten zur Lebensverlängerung dürfen nicht zum Fluch werden. In der Patientenverfügung kann man derzeit schon festschreiben, auf welche lebenserhaltenden Maßnahmen die Mediziner verzichten sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, bewusste Entscheidungen zu treffen. Sie wird nach einer Studie im AKH derzeit nur von 5% schwerkranker Patienten genutzt. Hier braucht es eine vermehrte Aufklärung durch Ärzte. Das Gespräch zwischen Patient und Arzt über medizinische Möglichkeiten und Folgen sind heute wichtiger denn je. Patientenverfügung gehört evaluiert und beispielsweise für Menschen mit Lernbehinderungen zugänglich gemacht. Das Problem der Patientenverfügung ist derzeit auch, dass sie im Notfall für den Arzt nicht greifbar ist. Daher braucht es ein zentrales Register oder die Patientenverfügung auf der E-Card oder in M-ELGA. Vorsorgevollmacht ist momentan zu bürokratisch. Mehr Bewusstseinsbildung und Information für beide Maßnahmen für ein autonomes Lebensende.

 

Unterstützungsangebote für trauernde und pflegende Angehörige

 

Sterbehilfefälle in Belgien oder den Niederlanden haben auch in Österreich die Diskussion über aktive Sterbehilfe entfacht. Bei uns ist das Ende des Lebens leider ein Tabuthema. Aber es geht uns alle an, wie wir unsere letzten Tage verbringen.Am 2. Juli 2014 wurde im Parlament die Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ konstituiert. Abgeordnete und ExpertInnen werden sich in öffentlichen Sitzungen zu den Themenkreisen Hospiz- und Palliativversorgung, Patientenverfügung, sowie zur Frage, ob das Verbot der Tötung auf Verlangen verfassungsrechtlich abgesichert werden soll oder nicht, beraten.

Um die Diskussion auf eine möglichst breite Basis zu stellen, sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, ihre Anliegen auch via Mail bis 15. September 2014 an das Parlament zu richten: wuerdevoll.leben@parlament.gv.at