Gestatten Sie mir, dass ich meine eigene Geschichte kurz darlege: Als mich die Ärzte im Krankenhaus Rosenhügel 2006 mit gelähmten Armen und Beinen und nach Luft ringend  sahen, nahmen sie meine Frau zur Seite und fragten sie: „Will der überhaupt noch leben?“ Meine Frau verstand die Frage nicht: „Natürlich will er leben, aber fragen sie ihn doch selbst.“ In einem Ärztegespräch wurde ich mit schwierigen Fragen konfrontiert: Wie weit sollen und dürfen die Ärzte medizinisch gehen? Will ich über eine Magensonde ernährt werden? Ist für mich eine künstliche Beatmung vorstellbar? Wirklich vorstellen konnte ich mir dies damals nicht. Doch ich flüsterte matt und mit leiser Stimme Judit den Auftrag an die Ärzte ins Ohr. Judit wiederholte laut meine drei Wünsche: „Ich will leben, zurück zu meiner Familie und wieder beruflich tätig sein“. Kurz nach dieser mündlichen Patientenverfügung verschlimmerte sich mein Gesundheitszustand dramatisch, ich fiel in einen dreiwöchigen Tiefschlaf und erwachte danach mit einer künstlichen Beatmung. Ernährt wurde ich über eine Sonde. Heute bin ich glücklich und kann mich für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ohne Beatmung wäre ich seit 8 Jahren tot.

 

Sterbehilfefälle in Belgien oder den Niederlanden haben auch in Österreich die Diskussion über aktive Sterbehilfe entfacht. Bei uns ist das Ende des Lebens leider ein Tabuthema. Aber es geht uns alle an, wie wir unsere letzten Tage verbringen.Am 2. Juli 2014 wurde im Parlament die Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ konstituiert. Abgeordnete und ExpertInnen werden sich in öffentlichen Sitzungen zu den Themenkreisen Hospiz- und Palliativversorgung, Patientenverfügung, sowie zur Frage, ob das Verbot der Tötung auf Verlangen verfassungsrechtlich abgesichert werden soll oder nicht, beraten.

Um die Diskussion auf eine möglichst breite Basis zu stellen, sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, ihre Anliegen auch via Mail bis 15. September 2014 an das Parlament zu richten: wuerdevoll.leben@parlament.gv.at