Der im Jahr 2011 eingerichtete Pflegefonds geht in die nächste Runde. Bis Ende 2016 werden neben einer namhaften finanziellen Aufstockung auch eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Beispielsweise sollen mobile Hospizdienste sowie mobile und stationäre Kinderhospizdienste pflegende Angehörige künftig deutlich entlasten. Ein wichtiger Schritt, denn ohne die zu einem Großteil familiäre Betreuung von pflegebedürftigen und kranken Menschen wäre der Bedarf in Österreich nicht zu decken. Deshalb ist es besonders wichtig, diesen Familien unter die Arme zu greifen.
Für jede pflegebedürftige Person soll daher künftig in allen Bundesländern ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung stehen. Oberste Priorität im Pflegefondsgesetz hat deshalb auch die Förderung innovativer Projekte, wie beispielsweise neue Formen der Betreuung demenzkranker Menschen. Im Fall der erheblichen Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen soll nun außerdem die Einführung einer bis zu sechsmonatigen Pflegekarenz gesetzlich verankert werden. Ich begrüße die Änderungen zugunsten der Familie sehr. Für die Pflege von Angehörigen geben Betroffene oft ihr eigenes Leben auf. Die neuen Maßnahmen sollen zur Entlastung beitragen und ihnen die Wahrnehmung eigener Bedürfnisse wieder vermehrt ermöglichen.