Nachfolgend wichtige Auszüge aus dem Regierungsprogramm zu den Themenbereichen „Menschen mit Behinderung, Grundrecht auf Sterben in Würde und EZA“ (Quelle: Standard online. 12.12.2013). Ich meine, eine gute Arbeitsgrundlage für die nächste Regierung: Persönliche Assistenz, weg von den Großeinrichtungen, Arbeitsmarkt, selbstbestimmtes Leben, Hilfsmittelversorgung und NAP. Hospiz und Palliativmedizin, sowie das Verbot auf Tötung auf Verlangen soll diskutiert und gesetzlich besser verankert werden. Für die EZA ist ein Etappenplan zur Erreichung der 0,7 % zu erstellen…

 

Menschen mit Behinderung

 

Ziel der Behindertenpolitik ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen

Lebensbereichen.

Als Grundlage aller Maßnahmen wurde dazu der NAP Behinderung beschlossen.

• laufende Umsetzung des NAP Behinderung

• Begleitgruppe unter Einbindung der Betroffenen

• Berücksichtigung der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit

Behinderung

Um Selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-Konvention zu ermöglichen, sollen

Großeinrichtungen abgebaut und alternative Unterstützungsleistungen entwickelt

werden. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit einheitlich

ausgebaut. Für die übrigen Lebensbereiche soll eine bundesweit einheitliche

Harmonisierung der Leistungen der Länder erfolgen.

Knapp 20.000 Menschen mit Behinderung sind in Österreich in

Behindertenwerkstätten tätig. Für diese soll ein neues Modell entwickelt werden, in

der Frage der

• eigenständigen Absicherung bei Tätigkeiten in Werkstätten

• Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Ersten. und Dritten. Arbeitsmarkt,

Forcierung und Stärkung der Arbeitskr.fteüberlassung aus Werkstätten in den

Ersten. Arbeitsmarkt

Menschen mit Lernbehinderungen sollen Sitz und Stimme im

Bundesbehindertenbeirat erhalten.

Bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderung nach wie vor

benachteiligt. Daher bedarf es einer Intensivierung arbeitsmarktbezogener

Fördermaßnahmen, die auf Basis des beschäftigungspolitischen

Behindertenprogrammes, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und

MigrantInnen umzusetzen sind.

• Förderung von Beschäftigungsverhältnissen am Ersten Arbeitsmarkt (inklusive

Beschäftigung)

• Das Einnahmenvolumen aus Ausgleichstaxen soll für die

Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung investiert werden

• Evaluierung der Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) unter

besonderer Berücksichtigung der Möglichkeit zur Erfüllung der

Einstellungspflicht

• Ausbau und Qualitätssicherung von Unterstützungsstrukturen

• „AusbildungsFit“ für Jugendliche

• Informationsoffensive

• Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichstaxfonds

Hilfsmittel sind für hunderttausende Menschen mit verschiedenen Behinderungen

besonders wichtig, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu

ermöglichen. Da Hilfsmittel derzeit von vier verschiedenen Stellen (Land,

Sozialversicherungen – KV und PV – , Bundessozialamt) finanziert werden, sollen für

Betroffene die Zuständigkeiten und Abläufe transparenter gestaltet werden. Dies soll

durch die Bündelung der Ressourcen bei einer zentralen Anlaufstelle für Hilfsmittel

ab 2016 erreicht werden.

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Barrierefreiheit ist eine essenzielle Voraussetzung für die Gleichstellung von

Menschen mit Behinderung und ihrer gesellschaftlichen Teilhabe. Barrierefreiheit ist

vielschichtig und äußerst komplex.

• Koordinierung, Beratung und Unterstützung sowie Schaffung von Bewusstsein

über die Bedeutung von Barrierefreiheit als Menschenrecht durch das

Bundessozialamt.

• Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung von Good Practice-Beispielen.

• Verbesserte Förderung der Blindenführhunde

 

Grundrecht auf Sterben in Würde

 

Ziel:

Sterbebegleitung, Hospiz und Palliativversorgung können bis zuletzt ein hohes Maß

an Lebensqualität ermöglichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch

in Zukunft ein würdevolles Sterben ermöglichen. Zugleich soll ein nachhaltiges

Bekenntnis zum Verbot der Tötung auf Verlangen abgegeben werden.

Maßnahmen:

Befassung einer parlamentarischen Enquete-Kommission sowie der

Bioethik-Kommission mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung

des Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben. In der

einfachgesetzlichen Ausgestaltung soll dieses Recht insbesondere dadurch weiter

sichergestellt werden, dass der gleiche Zugang zur Palliativmedizin sowie zu den

gegebenen Möglichkeiten der Sterbebegleitung gewährleistet ist.

Umsetzung:

Vorlage eines Begutachtungsentwurfs 2014.

 

Internationale Solidarität stärken

 

Ziel:

Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung

stärken

Herausforderung:

Ein zentraler Auftrag der österreichischen Außenpolitik liegt in der

Verpflichtung gegenüber den Menschen in den ärmsten und am meisten

benachteiligten Regionen und Ländern dieser Welt. Entwicklungspolitik stellt dabei

eine solidarische Leistung innerhalb der Völkergemeinschaft dar und ist auch ein

Instrument zur Förderung eines wohl verstandenen Eigeninteresses Österreichs.

Maßnahmen:

Entwicklungszusammenarbeit (EZA) als kohärente Gesamt-verantwortung

wahrnehmen

• Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung

der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels.

• Erarbeitung einer Gesamtstrategie der Bundesregierung in Kooperation mit

Parlament, Ressorts, Sozialpartnern und NGOs sowie der interessierten

Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Kohärenz der österreichischen EZA zu

stärken, sie an neue Herausforderungen anzupassen und die

entwicklungspolitische Bildungsarbeit zu fördern.

• Die Zuständigkeit für die internationalen Finanzinstitutionen (IFI) wird von

BMF und BMeiA gemeinsam wahrgenommen. Dadurch wird sichergestellt,

dass die Planung der Budgetmittel mit den Zielsetzungen der

Gesamtstrategie übereinstimmt.

Ausreichende Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen

• Der jährliche budgetäre Rahmen für den Auslandskatastrophenfonds wird

mit 20 Mio. Euro festgelegt, um auf die wachsende Zahl humanitärer

Krisen reagieren zu können.