Nachfolgend wichtige Auszüge aus dem Regierungsprogramm zu den Themenbereichen „Menschen mit Behinderung, Grundrecht auf Sterben in Würde und EZA“ (Quelle: Standard online. 12.12.2013). Ich meine, eine gute Arbeitsgrundlage für die nächste Regierung: Persönliche Assistenz, weg von den Großeinrichtungen, Arbeitsmarkt, selbstbestimmtes Leben, Hilfsmittelversorgung und NAP. Hospiz und Palliativmedizin, sowie das Verbot auf Tötung auf Verlangen soll diskutiert und gesetzlich besser verankert werden. Für die EZA ist ein Etappenplan zur Erreichung der 0,7 % zu erstellen…
Menschen mit Behinderung
Ziel der Behindertenpolitik ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen
Lebensbereichen.
Als Grundlage aller Maßnahmen wurde dazu der NAP Behinderung beschlossen.
• laufende Umsetzung des NAP Behinderung
• Begleitgruppe unter Einbindung der Betroffenen
• Berücksichtigung der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit
Behinderung
Um Selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-Konvention zu ermöglichen, sollen
Großeinrichtungen abgebaut und alternative Unterstützungsleistungen entwickelt
werden. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit einheitlich
ausgebaut. Für die übrigen Lebensbereiche soll eine bundesweit einheitliche
Harmonisierung der Leistungen der Länder erfolgen.
Knapp 20.000 Menschen mit Behinderung sind in Österreich in
Behindertenwerkstätten tätig. Für diese soll ein neues Modell entwickelt werden, in
der Frage der
• eigenständigen Absicherung bei Tätigkeiten in Werkstätten
• Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Ersten. und Dritten. Arbeitsmarkt,
Forcierung und Stärkung der Arbeitskr.fteüberlassung aus Werkstätten in den
Ersten. Arbeitsmarkt
Menschen mit Lernbehinderungen sollen Sitz und Stimme im
Bundesbehindertenbeirat erhalten.
Bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderung nach wie vor
benachteiligt. Daher bedarf es einer Intensivierung arbeitsmarktbezogener
Fördermaßnahmen, die auf Basis des beschäftigungspolitischen
Behindertenprogrammes, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und
MigrantInnen umzusetzen sind.
• Förderung von Beschäftigungsverhältnissen am Ersten Arbeitsmarkt (inklusive
Beschäftigung)
• Das Einnahmenvolumen aus Ausgleichstaxen soll für die
Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung investiert werden
• Evaluierung der Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) unter
besonderer Berücksichtigung der Möglichkeit zur Erfüllung der
Einstellungspflicht
• Ausbau und Qualitätssicherung von Unterstützungsstrukturen
• „AusbildungsFit“ für Jugendliche
• Informationsoffensive
• Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichstaxfonds
Hilfsmittel sind für hunderttausende Menschen mit verschiedenen Behinderungen
besonders wichtig, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu
ermöglichen. Da Hilfsmittel derzeit von vier verschiedenen Stellen (Land,
Sozialversicherungen – KV und PV – , Bundessozialamt) finanziert werden, sollen für
Betroffene die Zuständigkeiten und Abläufe transparenter gestaltet werden. Dies soll
durch die Bündelung der Ressourcen bei einer zentralen Anlaufstelle für Hilfsmittel
ab 2016 erreicht werden.
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Barrierefreiheit ist eine essenzielle Voraussetzung für die Gleichstellung von
Menschen mit Behinderung und ihrer gesellschaftlichen Teilhabe. Barrierefreiheit ist
vielschichtig und äußerst komplex.
• Koordinierung, Beratung und Unterstützung sowie Schaffung von Bewusstsein
über die Bedeutung von Barrierefreiheit als Menschenrecht durch das
Bundessozialamt.
• Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung von Good Practice-Beispielen.
• Verbesserte Förderung der Blindenführhunde
Grundrecht auf Sterben in Würde
Ziel:
Sterbebegleitung, Hospiz und Palliativversorgung können bis zuletzt ein hohes Maß
an Lebensqualität ermöglichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch
in Zukunft ein würdevolles Sterben ermöglichen. Zugleich soll ein nachhaltiges
Bekenntnis zum Verbot der Tötung auf Verlangen abgegeben werden.
Maßnahmen:
Befassung einer parlamentarischen Enquete-Kommission sowie der
Bioethik-Kommission mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung
des Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben. In der
einfachgesetzlichen Ausgestaltung soll dieses Recht insbesondere dadurch weiter
sichergestellt werden, dass der gleiche Zugang zur Palliativmedizin sowie zu den
gegebenen Möglichkeiten der Sterbebegleitung gewährleistet ist.
Umsetzung:
Vorlage eines Begutachtungsentwurfs 2014.
Internationale Solidarität stärken
Ziel:
Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung
stärken
Herausforderung:
Ein zentraler Auftrag der österreichischen Außenpolitik liegt in der
Verpflichtung gegenüber den Menschen in den ärmsten und am meisten
benachteiligten Regionen und Ländern dieser Welt. Entwicklungspolitik stellt dabei
eine solidarische Leistung innerhalb der Völkergemeinschaft dar und ist auch ein
Instrument zur Förderung eines wohl verstandenen Eigeninteresses Österreichs.
Maßnahmen:
Entwicklungszusammenarbeit (EZA) als kohärente Gesamt-verantwortung
wahrnehmen
• Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung
der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels.
• Erarbeitung einer Gesamtstrategie der Bundesregierung in Kooperation mit
Parlament, Ressorts, Sozialpartnern und NGOs sowie der interessierten
Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Kohärenz der österreichischen EZA zu
stärken, sie an neue Herausforderungen anzupassen und die
entwicklungspolitische Bildungsarbeit zu fördern.
• Die Zuständigkeit für die internationalen Finanzinstitutionen (IFI) wird von
BMF und BMeiA gemeinsam wahrgenommen. Dadurch wird sichergestellt,
dass die Planung der Budgetmittel mit den Zielsetzungen der
Gesamtstrategie übereinstimmt.
Ausreichende Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen
• Der jährliche budgetäre Rahmen für den Auslandskatastrophenfonds wird
mit 20 Mio. Euro festgelegt, um auf die wachsende Zahl humanitärer
Krisen reagieren zu können.