Das wirtschaftliche Wohlergehen der Menschen hängt stark von der Infrastruktur ab. Naturkatastrophen sind eine Herausforderung für jede wirtschaftliche und soziale Infrastruktur, die vor allem in vulnerablen Gesellschaften im Krisenfall rasch zusammenbrechen und nicht mehr zur Verfügung stehen. Weltziel Nr. 9 baut daher auf eine nachhaltige Infrastruktur durch eine vernetzte Wirtschaft und Industrialisierung auf. Innovative Ansätze spielen hierbei eine wichtige Rolle:

9.1 Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur auf- bauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirt- schaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen

9.2 Eine breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den nationalen Gegebenheiten erheblich steigern und den Anteil in den am wenigsten entwi- ckelten Ländern verdoppeln

9.3 Insbesondere in den Entwicklungsländern den Zugang kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich bezahlbaren Krediten, und ihre Einbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen

9.4 Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen

9.5 Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern aus- bauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhö- hen

9.a Die Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in den Entwicklungsländern durch eine verstärkte finanzielle, technologische und technische Un- terstützung der afrikanischen Länder, der am wenigsten entwickelten Länder, der Bin- nenentwicklungsländer und der kleinen Inselentwicklungsländer erleichtern

9.b Die einheimische Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Ent- wicklungsländern unterstützen, einschließlich durch Sicherstellung eines förderlichen poli- tischen Umfelds, unter anderem für industrielle Diversifizierung und Wertschöpfung im Rohstoffbereich

9.c Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich erweitern sowie anstreben, in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen allgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen