In Österreich darf über die Fristenregelung hinüberaus bis zur Geburt abgetrieben werden, wenn der Verdacht auf eine Behinderung besteht. Ab der 22. Woche ist ein Kinder außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig und wird daher vor der Abtreibung durch einen Herzstich im Mutterleib getötet. „Die Zeit“ bringt einen sehr berührenden Erfahrungsbericht einer Mutter:

http://www.zeit.de/feature/down-syndrom-praenataldiagnostik-bluttest-entscheidung-leichte-sprache/

 

Jeder Bericht in leicht verständlicher Sprache.