Die Weltziele können nur erreicht werden, wenn es eine globale Zusammenarbeit auf partnerschaftlicher Augenhöhe gibt. Das betrifft auch die Finanzierung, sei es durch öffentlich Mittel und die Erreichung des 0,7% Anteils aller Bruttosozialprodukte der Länder des globalen Norden oder durch private Mittel. In den neuen Weltzielen ist erstmals der Privatsektor als wesentlicher Faktor zur Verbesserung der globalen Entwicklung enthalten. Es braucht Bewusstseinsbildung bei Unternehmen sich an diesem Prozess zu beteiligen und das Bewusstsein beim Konsumenten faire und nachhaltige Produkte zu kaufen.
Die genaue Zieldefinition hier:
Finanzierung
17.1 Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch inter- nationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern
17.2 Sicherstellen,dassdieentwickeltenLänderihreZusagenimBereichderöffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern ein- gegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkom- mens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens
0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen
17.3 Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren
17.4 Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschul- dung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu verringern
17.5 Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschlie- ßen und umsetzen
Technologie
17.6 Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zu- gang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Be- dingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vor- handenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung
17.7 Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltver- träglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern
17.8 Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissen- schaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern
Kapazitätsaufbau
17.9 Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rah- men der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation
Handel
17.10 Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbe- sondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha
17.11 Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick dar- auf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln
17.12 Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhaf- ter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ur- sprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs bei- tragen
Systemische Fragen
Politik- und institutionelle Kohärenz
17.13 Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikko- ordinierung und Politikkohärenz
- 17.14 Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern
- 17.15 Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung
und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung re- spektieren
Multi-Akteur-Partnerschaften
17.16 Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fach- kenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen
17.17 Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien beste- hender Partnerschaften unterstützen und fördern
Daten, Überwachung und Rechenschaft
17.18 Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Da- ten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationssta- tus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind
17.19 Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nach- haltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen