Im Parlament, der demokratischen Backstube, wurde soeben der Gesetzesteig zum neuen e-Government geknetet. Das Rezept scheint einfach: Man nehme Benutzerfreundlichkeit, Schnelligkeit, leichte Zugänglichkeit und lasse Bürokratie völlig weg. Ob behinderten Menschen der Kuchen auch wirklich schmecken wird, muss allerdings bezweifelt werden. Denn die Köche Bund, Land und Gemeinde konnten sich nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Ein barrierefreies e-Government wird erst für 2008 gesetzlich vorgeschrieben. Eine Mutlosigkeit, die teuer werden kann. Der Wunsch nach einem österreichweiten e-Government besteht schon seit vielen Jahren. Erstmals gewagt, diesen Wunsch auch real umzusetzen, hat diese Bundesregierung. Im Regierungsübereinkommen 2003 wurde das Ziel eines barrierefreien e-Government festgelegt. Gerade für behinderte Menschen stellt die Möglichkeit, Amtswege von zu Hause aus über das Internet zu erledigen, eine große Erleichterung des Alltags dar. Nicht zuletzt deshalb, da so manche Amtsstube nur über Stufen zu erreichen ist. Der Traum sich im Internet barrierefrei bewegen zu können, endet an neuen virtuellen Stufen und Hindernissen. Blinde Menschen surfen mit eigenen Computerprogrammen, die ihnen in Lautsprache oder über eine Braille – Zeile auf der Tastatur die Internetseiten entschlüsseln. Durch unbedachtes Programmieren, etwa durch flashes, sind die Internetseiten für diese Programme nicht mehr lesbar. Die österreichischen Behördenseiten wurden bislang nur zögernd adaptiert. Dabei zeigte sich, das ähnlich wie beim Bau von Gebäuden eine behindertengerechte Planung im voraus kaum Mehrkosten verursacht. Nachträgliche Adaptierungen sind in der realen wie auch in der virtuellen Welt technisch schwierig und teuer. Für barrierefreies Programmieren bedarf es einerseits des Wissens andererseits auch des gesetzlichen Druckes. Die langfristige Stichtagsregelung 1.1.2008 wird die Gebietskörperschaften dazu verleiten, die barrierefreie Programmierung bei den neu entstehenden Behördenseiten nicht zu berücksichtigen – oder einfach darauf zu vergessen. Der Aufschrei 2007, was den jetzt die Adaptierung des gesamten e-Governments für behinderte Menschen kosten werde, scheint vorprogrammiert. Bei der nä chsten Landeshauptleutekonferenz steht das Thema „barrierefreies e-Government“ auf der Tagesordnung. Ein Beschluss, neue Seiten und Seiten nach einem Relaunch schon jetzt verbindlich barrierefrei zu programmieren, wofür eine Ausschussfeststellung des Parlaments appelliert, scheint nicht nur zweckmäßig sondern auch kostengünstig. Für bereits bestehende Seiten ist eine Übergangsfrist, etwa bis 1.1.2006 vorsehbar. Bleibt zu hoffen, dass die Vernunft über die Mutlosigkeit siegt. Nicht nur behinderte Menschen würden dabei gewinnen sondern auch Bund, Länder und Gemeinden und natürlich die SteuerzahlerInnen. Anmerkung: Im Aktionsplan eEurope 2002 der Eu-Kommission wurde die Übernahme der WAI-Leitlinien (Web Accessibility Initiative) für Webseiten der öffentlichen Verwaltung durch die Mitgliedsstaaten vorgesehen. Nach diesem Aktionsplan sollten alle ab 2002 neu entwickelten Seiten Level A aufweisen. In einer Entschließung vom 25. März 2002 fordert der Rat der Europäischen Union die Mitgliedsstaaten auf, Maßnahmen zur Erreichung des im Aktionsplan eEurope 2002 vorgegebenen Ziels für die Zugänglichkeit der öffentlichen Websites auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung durchzuführen.