Wir leben in einer Gesellschaft in der das Jungsein, die Schönheit und die strahlende Gesundheit als anzustrebendes Ideal täglich vorgezeigt werden. Alt sein will niemand, und schon gar nicht gebrechlich oder abhängig von Pflegeleistungen. Dass Einschränkungen und damit umzugehen lernen ganz natürlicher Teil des Lebens sind, wird verdrängt. Eine Erfahrung, die behinderte Menschen schon in sehr jungen Jahren machen. Während ein alt gewordener und zunehmend gebrechlich werdender Mensch auf sein Leben zurück blicken kann und es darum geht, die letzten Lebensjahre in Würde und qualitätsvoll verbringen zu können, liegen die Schwerpunkte bei Menschen mit Behinderung woanders: Sie haben das Leben noch vor sich, müssen sich in Ausbildung und Erwerbsarbeit beweisen, wollen möglicherweise eine Familie gründen und ihr Leben, wie andere Menschen auch, selbstbestimmt gestalten.

Die Ansprüche und Anforderungen im Bereich der Betreuung sowie Pflege pflegebedürftiger alter Menschen unterscheiden sich vielfach von jenen der Menschen mit Behinderung. Bei Menschen mit Behinderung sehe ich in der persönlichen Assistenz den Weg, um die notwendige Unterstützung zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat eine solche 2003 für den Bereich der Erwerbsarbeit und Ausbildung, also wo der Bund auch zuständig ist, eingerichtet. D.h. das ein behinderter Mensch mit höherem Pflegebedarf am Arbeitsplatz oder im Rahmen der Ausbildung die notwendigen Hilfeleistungen, wie z.B. beim Essen, bei der Toilette, bei Außenterminen, etc. von einem/einer persönlichen AssistentIn erhält.

Der Alltags- und Freizeitbereich fällt jedoch in die Kompetenz der Bundesländer. Ich habe dazu im Parlament eine Arbeitsgruppe mit Betroffenen eingerichtet und mit diesen ein Konzept erstellt. Bemühungen, die Bundesländer in diesen Prozess einzubeziehen, haben bisher allerdings nur zu vereinzelten Pilotprojekten geführt. Zu erwähnen ist beispielsweise jenes aus Oberösterreich, wo die Assistenz bedarfsgerecht bis zu den Kosten eines Heimplatzes gewährt wird. Ein Bestreben und Willenserklärungen aller Bundesländer zu einem ganzheitlichen österreichweiten Modell sind allerdings noch in weiter Ferne.

Hier sind zwei Beispiele angeführt, warum mit dem Modell der persönlichen Assistenz die notwendige Flexibilität für ein selbstbestimmtes Leben geschaffen werden kann. Eine alleinstehende Mutter im Rollstuhl und mit Einschränkungen bei den Armen sollte eine Heimhilfe als Unterstützung bekommen. Nur diese darf sich nach den geltenden Bestimmungen nicht um das Baby kümmern. Die Familienhelferin könnte sich zwar um das Kind kümmern und den Haushalt führen, aber einige Aspekte im Bereich der Pflege nicht wahrnehmen, weil dafür eine diplomierte Krankenschwester notwendig gewesen wäre. Eine diplomierte Krankenschwester darf aber weder Fenster putzen noch Kochen. Eine persönliche Assistentin, die von der betroffenen behinderten Mutter angeleitet wird, kann hingegen alle Aufgaben übernehmen, da der behinderte Mensch die Verantwortung nicht abgibt sondern eben in dieser Art und Weise wahrnimmt.

Ein zweites Beispiel: ein mehrfach behinderter Mann braucht 24 Stunden Begleitung und manigfaltige Pflegeleistungen. Er ist berufstätig und hat viele Außentermine. Um die rund um die Uhr Betreuung sicher zu stellen, bräuchte er fünf mal am Tag eine Krankenschwester, 3mal täglich die PflegehelferIn, für den Rest der Zeit eine Begleitperson sowie einen Nachtdienst. Das ist schlichtweg weder organisatorisch noch finanziell machbar. Neben der Unterstützung seiner Familie arbeitet der behinderte Mann mit fünf AssistentInnen, die er selbst anleitet, die Personen seines Vertrauens sind und mittlerweile hochkompetent und professionell die Hilfe- und Pflegeleistungen erbringen.

An diesen Beispielen wird deutlich, dass sich das System der Krankenhauspflege nicht auf den mobilen Bereich übertragen lässt und schon gar nicht für die Unterstützung behinderter Menschen geeignet ist. Nachdem es die persönliche Assistenz nicht gibt, und auch sonstige Alternativen nicht zur Verfügung stehen, ist es nur logisch, dass auch Menschen mit Behinderung Pflegekräfte oder Studierende aus den benachbarten osteuropäischen Ländern einsetzen. Wer hier anzeigt, ohne irgendeine Idee einer finanzierbaren Alternative anzubieten, stürzt zahlreiche Familien mit pflegebedürftigen älteren oder behinderten Menschen in ein provoziertes Pflegedilemma.   Die Bundesregierung hat in der letzten Legislaturperiode mit Maßnahmen wie z.B. der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz, dem Fonds zur Unterstützung pflegender Angehöriger, der erweiterten Möglichkeit der Selbstversicherung für pflegende Angehörige, der Hospizkarenz sowie zahlreichen arbeitsmarktpolitischen Investitionen zur Umschulung in den Pfle gebereich und Höherqualifizierung von Pflegekräften Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus wurde eine Harmonisierung der Sozialbetreuungsberufe, eine Jahrzehntelanges Anliegen, beschlossen.

Zur Weiterentwicklung des Pflegesystems muss an folgenden Rädern gedreht werden: 1. Weiterentwicklung der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz zu einem ganzheitlichen Assistenzmodell für alle Lebensbereiche. 2. Möglichkeit osteuropäische Hilfskräfte offiziell zu engagieren. 3. au-pair Variante für jene Familien, bei denen die Aufrechterhaltung des Haushalts und einfache Hilfsdienste im Vordergrund stehen; z.B. in Kombination mit einem mobilen Dienst. 4. Weiterentwicklung des Pflegegeldes als Geldleistung. 5. Mehr Kreativität bei der Gestaltung von Betreuungsformen, wie zum Beispiel: Generationenwohnen, Tagesbetreuungsangebote, Wohngruppen, Bereitschaftsdienste, betreutes Wohnen etc. (Verbot von großen Heimen und Plan zur Umstellung auf wohnortnahe Betreuungsangebote). 6. Entlastungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige und im speziellen für Eltern behinderter Kinder.