Wie im vorherigen Beitrag können Pflegetätigkeiten laut GuKG von Pflegefachkräften an persönliche AssistentInnen delegiert werden.
Vorraussetzung ist eine entsprechende Einschulung. Das Otto-Wagner-Spital hat dazu Einschulungsunterlagen aufbereitet, die man hier nachlesen und herunterladen kann.
Wie hält man die Delegation schriftlich fest? Nachfolgend ein Mustervertrag für die Delegation von Pflegetätigkeiten.
Hier noch ein Muster für einen freien Dienstvertrag zur Persönlichen Assistenz: Muster Dienstvertrag
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