Wie im vorherigen Beitrag können Pflegetätigkeiten laut GuKG von Pflegefachkräften an persönliche AssistentInnen delegiert werden.

Vorraussetzung ist eine entsprechende Einschulung. Das Otto-Wagner-Spital hat dazu Einschulungsunterlagen aufbereitet, die man hier nachlesen und herunterladen kann.

Wie hält man die Delegation schriftlich fest? Nachfolgend ein Mustervertrag für die Delegation von Pflegetätigkeiten.

Anordnung gemäß § 3c GuKG

Hier noch ein Muster für einen freien Dienstvertrag zur Persönlichen Assistenz: Muster Dienstvertrag