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Rede, 21.01.2015
Meine Damen und Herren, nur eine kleine Frage, die ich an Sie richten möchte: Wer von Ihnen ist perfekt? Sind Sie es, Herr Klubobmann Schieder, oder Sie Herr Klubobmann Strolz oder Sie Frau Ministerin? Machen wir doch die Probe aufs Exempel: Wer perfekt ist, hebe bitte jetzt die Hand.
(Ich hebe meine Hand)
Sie lachen. Ja, auch jemand, der behindert ist, kann in seiner Unperfektheit perfekt sein.
Angesichts der heutigen Einführung der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID genannt, stellt sich die Frage: Was ist ein perfektes Kind?
In China und Indien beispielweise sind es Buben. Mädchen sind unerwünscht und werden abgetrieben. In Amerika hat ein gehörloses Ehepaar sich gewünscht, dass ihr Kind durch die PID auch ebenfalls, wie die Eltern, gehörlos sein soll. Für sie ist es perfekt, wenn das Kind in ihrer gleichen Welt aufwachsen kann.
Der Spanier Pablo Pineda ist mit Downsyndrom zur Welt gekommen. Er ist heute studierter Pädagoge und sagt, es gibt das Konzept der Angst und das Konzept der Liebe. Durch das Konzept der Angst kommen immer weniger Kinder mit Downsyndrom zur Welt. Das Konzept der Liebe heißt, das Leben so anzunehmen wie es ist und Stärken statt Defizite zu sehen.
Mir hat die Aussage von Ihnen, Ministerin Oberhauser, in der PRESSE sehr zu denken gegeben. Sie sagten, „Für ein perfektes Kind abzutreiben, ist ein Verbrechen“. Ich gebe Ihnen Recht, ein Kind nach dem anderen abzutreiben, bis endlich das „perfekte“ Kind auf die Welt kommt, IST ein Verbrechen. Aber wer sagt, dass die anderen Kinder, die vorher abgetrieben worden sind, nicht perfekt waren? Kann nicht auch ein Kind mit einer Behinderung perfekt sein?
Ich sage dazu eindeutig: Ja!
Wir führen heute die PID, ein Selektionsverfahren, eine Rasterfahndung nach wertem und unwertem Leben ein. Begründet wird diese Frühselektion, damit, dass sie besser sei, als Spätabtreibungen. Bei Verdacht auf eine Behinderung darf bis zur Geburt abgetrieben werden. Auch über die Fristenregelung hinaus. Wenn der Fötus nach der 22. Woche außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist, wird er durch eine Kalium-Chlorid Spritze im Mutterleib getötet. Dieser Herzstich, auch Fetozid genannt, ist menschenrechtlich unerträglich und gehört endlich verboten.
Frau Ministerin Oberhauser, die eugenische Indikation ist auch ein Verbrechen! Und darüber muss geredet werden. Ich verstehe nicht, warum Sie hier das Gespräch bisher verweigert haben und ich hoffe, dass wir es in den kommenden Monaten führen werden.
In Deutschland, wo man die PID eingeführt hat, wurde die eugenische Indikation gesetzlich gestrichen und es gibt eine Bedenkfrist zwischen Diagnose und Abtreibung von drei Tagen. Das fordere ich auch für Österreich! Und ich hoffe und ich ersuche Sie dringend, sich hier Gesprächsbereitschaft zu zeigen. Im Sinne von Menschen mit Behinderung, aber vor allem auch für Frauen, die nicht alleine gelassen werden dürfen, die Beratung und Perspektiven für eine Entscheidungsgrundlage benötigen. Viele Frauen leiden ihr Leben lang nach einer Spätabtreibung!
Beim FMedG geht es im Kern um eine Gewissensabstimmung über unsere Sichtweise auf das gesamte Leben, über unsere Verantwortung für kommende Generationen und über die Selektion zwischen wertem und unwertem Leben.
Hier geht es um ganz zentrale, individuelle und gesellschaftliche Weichenstellungen mit langfristigen Folgewirkungen, wo es darum geht, nicht nur die Selbstverwirklichung von Erwachsenen in den Vordergrund zu stellen, sondern vor allem das Kindeswohl!
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese rote Linie wird heute meines Erachtens nach überschritten. Die Würde des Menschen steht auch dem nicht perfekten Menschen zu. Ich sehe es als meine unbedingte politische Aufgabe, mich für diese Würde stark zu machen. Daher werde ich gegen dieses Gesetz stimmen.
Streichen wir die eugenische Indikation und verankern wir die Menschenwürde endlich in der Verfassung.
Kommentare von Josy