Inklusion ist wichtig und sie beginnt im Kindergarten und in der Schule. Das gilt natürlich auch für Kinder, die auf ein Beatmungsgerät angewiesen sind. In der Praxis gibt es da immer wieder Probleme und Fragestellungen: Wer darf die Atemkanüle absaugen? Wer kann die Kanüle wechseln? Wer trägt die Verantwortung? Braucht es diplomiertes Pflegepersonal? Können das auch Persönliche AssistentInnen machen? Oder müssen die Eltern immer dabei sein?…





Hier einige Beispiele (Namen geändert): 



Kevin ist 15 Jahre alt und ging bereits vor der Beatmung ins Gymnasium. Seit er beatmet ist sitzt er zu Hause, schaltet unter der Woche seinen Computer ein und der Unterricht wird über eine Web-Cam in der Schulklasse für ihn von zu Hause aus mitverfolgbar. Kontakt zu seinen Mitschülern hat er nur sporadisch.





Wie sehe ich das? 



Ich glaube, dass es wichtig ist, dass ein behindertes Kind auch mit einem Beatmungsgerät in den Kindergarten und in die Schule geht. Hier sind geeignete Rahmenbedingungen zu setzen, um die Integration zu ermöglichen. Die schlechteste Lösung ist der Ausschluss aus dem Klassenverband, auch wenn man technisch den Unterricht mitverfolgen kann. Der Kontakt zu den Schulkollegen ist wichtig, gibt Lebensqualität und vermittelt beiden Seiten soziale Kompetenz. 



Wenn ständig im Unterricht eine Krankenschwester anwesend ist, scheint auch keine optimale Lösung zu sein. Dadurch wird das behinderte Kind als krank und besonders behandlungsbedürftig stigmatisiert.

Anzustreben sind Lösungen wie: Bereitschaft durch eine Pflegefachkraft in Notrufweite (nahes Krankenhaus, eingeschulte Fachkraft für eine oder mehrere Schulen oder Kooperation mit einem nahegelegenen mobilen Dienst), die Einschulung einer persönlichen Assistenz – Vertrauensperson der Eltern oder die Delegation von Pflegetätigkeiten an einen Lehrer – aber nur für den Notfall. 



Es gilt jedenfalls das Prinzip, dass dem Kind ein selbstbestimmtes Leben inmitten einer Schulgemeinschaft möglich sein muss!