Die Österreichische Gebärdensprache ist anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze (Aus der Regierungsvorlage zur Anerkennung der Gebärdensprache). Astrid wollte immer Lehrerin werden. Das geht nicht, wurde ihr stets gesagt, wenn sie diesen Wunsch vorbrachte. Wer gehörlos ist, kann Kinder nicht unterrichten. So probierte Astrid verschiedene Berufseinstiege aus, glücklich wurde sie nicht. Eines Tages nahm sie allen Mut zusammen und bewarb sich auf der Pädagogischen Akademie in Linz um einen Platz als Lehramtsstudentin. Der Direktor war aufgeschlossen, es wurde ein Versuch gestartet, der in der Folge sehr gut verlief. Astrid nahm den Lehrstoff interessiert auf, teilweise kam sie im Unterricht ohne Gebärdensprachdolmetscher aus, teilweise hatte sie einen dabei. Jetzt unterrichtet sie als Praktikantin, steht in einer Klasse von gehörlosen Kindern und spricht zu ihnen in ihrer Sprache, der Gebärdensprache. Sie tut dies mit viel Enthusiasmus und die Kinder sind begeistert, tun sie sich doch in der Kommunikation mit ihrer Lehrerin sehr leicht und sehen in ihr ein Vorbild für eigene Lebenskarrieren. Astrid ist derzeit sicherlich eine Ausnahme, die meisten gehörlosen Menschen sind in traditionellen Berufsfeldern, wie Schneider oder Hilfsarbeiter tätig. Im Vergleich zu hörenden Jugendlichen haben es gleichaltrige Gehörlose weit aus schwerer die Schulkarriere mit einer Matura ab zu schließen. Lediglich eine gehörlose Frau hat ein Studium absolviert. Hier besteht Handlungsbedarf, gleichwertige Chancen in Ausbildung und Beruf zu schaffen.   Seit vielen Jahren gibt es den Streit unter Expertinnen und Experten, ob die pädagogische Erziehung lautsprachlich oder in Gebärdensprache erfolgen sollte. In der Schule wurde gehörlosen Schülerinnen und Schülern mit einem Stab auf die Finger geklopft, wenn sie in Gebärdensprache kommunizierten. Die Gebärdensprache war als „Herumfuchtelei von Behinderten“ verpönt und verboten. Es ist dringend an der Zeit, in einem Methodenmix die besten Bildungsvoraussetzungen für jedes einzelne gehörlose Kind zu schaffen. Gerade da mittlerweile wissenschaftlich erwiesen ist, dass die Gebärdensprache eine Sprache mit eigener Grammatik darstellt und sie bereits seit Juli 2005 im Verfassungsrang als eigenständige Sprache anerkannt wird. Durch diesen Beschluss hat das Parlament ein eindeutiges Zeichen gesetzt und gehörlosen Menschen ihre Sprache als Minderheitensprache zugestanden.