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Rede Auftakt 7.11.

Rede Auftakt Enquetekommission 07.11.14

Ich höre oft die Aussage: „Wenn mein Leben nur mehr an einem Schlauch hängt, möchte ich es nicht mehr führen, dann möchte ich lieber tot sein“. Ich führe ein Leben am Schlauch, an meinem Beatmungsschlauch. 24 Stunden bekomme ich von meinem Beatmungsgerät Luft und ich muss sagen, es ist ein gutes Leben, man könnte auch sagen, ein gut durchlüftetes Leben. Bis vor kurzem hatte ich sogar noch einen weiteren Schlauch und wurde über eine Magensonde ernährt. Ohne diese Schläuche wäre ich heute nicht mehr am Leben. Es war meine freie Entscheidung, dass ich mit diesen Schläuchen leben möchte.

Es war keine leichte Entscheidung und ich muss gestehen, dass ich mir ein solches Leben vor 10 Jahren auch nicht hätte vorstellen können. Als ich 2006 eine extreme Gesundheitskrise hatte und ins Krankenhaus kam, sahen mich die Ärzte an und fragten meine Frau: „Will der überhaupt noch leben?“ Ich war aufgrund der Schluckbeschwerden abgemagert, Arme und Beine gelähmt und zudem bekam ich kaum noch selbst Luft. In meiner Patientenverfügung habe ich festgelegt, dass ich weiterleben möchte mit den Möglichkeiten der Medizin. Ich habe die Vorteile der Patientenverfügung kennen und schätzen gelernt. Sie sichert bei entscheidenden Fragestellungen in den Grenzsituationen unseres Lebens Autonomie.

Natürlich hat die sogenannte Apparate-Medizin auch negative Seiten. In Krankenhäusern kann der Fortschritt der Medizin auch zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Menschen werden gegen ihren Willen am Leben erhalten, besonders bedenklich ist es dann, wenn sie ihren Willen nicht mehr kund tun können. Es gibt auch immer wieder Ärzte, die den Patientenwillen nicht respektieren, da sie meinen es besser zu wissen. Hier gilt es, das Recht der Patienten zu gewährleisten und bei Medizinern Bewusstsein dafür zu schaffen. Für die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht braucht es bei allen Menschen mehr Bewusstsein und vor allem Information. Jeder Patient hat das Recht darauf eine Therapie abzubrechen.

In der Talkrunde „hart aber fair“ schilderte ein niederländischer Journalist kritisch seine Erfahrungen mit der Euthanasie-Gesetzgebung in den Niederlanden. Seinem an MS erkrankten Freund wurde gesagt: „Jammere nicht, du kannst ja sterben!“. Meine Damen und Herren, jegliche Euthanasie-Gesetzgebung baut Druck auf behinderte Menschen auf. Sie müssen sich dafür rechtfertigen am Leben zu sein und anderen zur Last zu fallen. Das ist auch das Hauptmotiv warum in den Niederlanden Menschen mit Behinderung sterben „wollen“. Tötung ist keine Antwort auf die Not und Verzweiflung, auf die Sorgen und Ängste der Menschen. Der Sterbewunsch ist vielmehr ein Hilferuf nach Zuwendung, Trost und Nächstenliebe. Es braucht eine Kultur der Begleitung und eine Kultur des Trauerns. Kardinal König hat das 2001 hier im Parlament treffend mit den Worten „Nicht durch die Hand, sondern an der Hand sterben“ formuliert. In einem Brief an den Nationalrat schrieb Kardinal König: „ Ich appelliere an Sie als Abgeordnete in der Bundesverfassung auch ein Verbot der Tötung auf Verlangen zu verankern. Ich halte einen klaren und verbindlichen Rahmen für unverzichtbar, der sicherstellt, dass es auch künftig in unserem Land keinen Raum für aktive Sterbehilfe, für die Tötung auf Verlangen, für Euthanasie geben soll. (…)“Sterbehilfe“, also Euthanasie, soll in Österreich künftig auch verfassungsrechtlich untersagt werden – als Wegweiser und Bekenntnis zu einer „Kultur des Lebens“ und als Signal für Europa, also über die Grenzen unseres Landes hinaus“. Diesen Weg der Sterbebegleitung, der Hospiz- und Palliativmedizin müssen wir weitergehen. Die Enquetekommission soll der Politik Hinweise geben, was politisch zu tun ist. Ohne etwas vorgreifen zu wollen, glaube ich, dass es einen Rechtsanspruch auf Palliativmedizin und Hospizbetreuung braucht.

Die Autorin Lotte Ingrisch, die mit ihrem verstorbenen Mann in einer jenseitigen Verbindung steht, meinte im Standard: „Wenn in Österreich die Sterbehilfe legal wäre, hätte ich mich schon längst für die Müllabfuhr gemeldet.“ Der Mensch der von der Müllabfuhr entsorgt wird, meine Damen und Herren, das ist nicht unser Bild von einem humanen Sterben. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jedem wohnt die Würde inne! Darum müssen wir sie in der Verfassung verankern. Es geht daher nicht nur um das Sterben, sondern vor allem um ein würdiges Leben bis zuletzt.

Meine Damen und Herren, über das Sterben zu reden ist nicht einfach. Auch ich muss gestehen, dass ich Angst vor dem Sterben habe, es ist eine schmerzliche Auseinandersetzungen mit Abschieden, Sinnfragen und Trauer. Wenn es schon dem Einzelnen so schwer fällt über das Sterben zu reden, wie schwer fällt es dann erst der Politik darüber ins Gespräch zu kommen. Inge Baldinger schrieb in den Salzburger Nachrichten: „Es ist der Politik hoch anzurechnen, dass sie das Schweigen über das Lebensende durchbricht“. In diesem Sinne freue ich mich, dass die, von mir geforderte, Enquetekommission zum Lebensende jetzt mit Leben erfüllt wird.