Der Ethik-Philosoph Peter Kampits lehnt in seinem Pressekommentar die Diskussion über eine Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Österreich und die Auswirkungen auf das Lebensrecht behinderter Menschen als polemische Fragestellung ab. Vielmehr fordert er eine sachliche Diskussion, wie ein gutes und sinnvolles Leben zu erreichen sei. Behinderten Menschen gesteht er ein solches nicht zu, hier spricht er von einer Pflicht zum Leben, die ihnen tunlichst erspart bleiben soll. Daraus eine solidarische Haltung gegenüber behinderten Mitbürgern abzuleiten, ist nicht nur unsachlich, sondern zutiefst zynisch. Die Sichtweise aus dem philosophischen Elfenbeinturm hat nichts mit der Lebensrealität behinderter Menschen zu tun. Ich kenne mehr nichtbehinderte Menschen, die ein unglückliches Leben führen und keinen Sinn im Leben finden als behinderte, die ihren Lebensweg rollen.
Gertraud K. ist gehörlos, berufstätig, gut in die Gesellschaft integriert, fühlt sich aber auch im Kulturkreis gehörloser Menschen sehr wohl. Sie und ihr gehörloser Mann wünschen sich ein Kind, das auch gehörlos sein soll, da es ihnen in ihrer Welt näher stehen würde. Gebe es die PID schon, würde Gertraud K. die technischen Möglichkeiten nutzen um jener Eizelle den Vorzug zu geben, die ein gehörloses Kind erwarten lässt. Ethisch-moralisch vertretbar?
Was ist ein perfekter Mensch und wer entscheidet wie dieser zu sein hat? Auch solchen Fragestellungen müssen sich uneingeschränkte PID-Befürworter wie Kampits stellen. Der derzeitige Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Embryonen durch die PID nur auf ihre Lebensfähigkeit hin untersucht werden: wenn bei chromosomalen oder genetischen Befunden der Eltern oder aus vorangegangenen Schwangerschaften das Risiko einer schweren Erkrankung besteht, die noch während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz nach der Geburt zum Tode führt. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird explizit die Behinderung „spinale Muskelatrophie“ als nicht überlebensfähig angeführt. Franz Karl, Behindertensprecher der ÖVP-Wien ist Vater eines Kindes mit dieser Diagnose. In einem offenen Brief führt er an, dass er die vier Jahre mit seinem Sohn nicht missen möchte … Der schwangeren Isabella L. wurde im AKH von Ärzten mitgeteilt, dass sie ein Kind zur Welt bringen würde, das aufgrund der Behinderung nicht lebensfähig wäre. Eine detailliertere Beratung scheiterte mangels deutscher Sprachkenntnisse. Sie entschied sich für eine Abtreibung, das Kind hatte Down-Syndrom. Als ihr bewusst wurde, dass dieses Kind sehr wohl eine gute Lebenschance und die Perspektive auf ein glückliches, integriertes Dasein gehabt hätte, litt sie unter ihrer Entscheidung. Die Gesetzeserläuterungen stellen fest, dass durch die PID Down-Syndrom nicht diagnostiziert werden soll. Demgegenüber steht die Praxis: Dr. Feichtinger bietet in seiner „Wunschkind-Klinik“ Frauen im Rahmen der In-vitro-Fertilisationen schon jetzt eine Pränataldiagnostik an, bei der speziell nach Down-Syndrom gefahndet wird (siehe Profil vom 22.8.2005). Durch die gesetzliche Legitimation der PID nur in Teilbereichen käme es dennoch sehr rasch zu einer Ausweitung, wie es beispielsweise in Großbritannien geschehen ist. Das Unverständnis von Kampits über die heftigen Reaktionen seitens behinderter Menschen über die Einführung der PID mündet in einer philosophischen Fragestellung: Diskriminiert jemand, der sich gegen Polio impfen lässt, jene, die an Polio erkrankt sind? Natürlich nicht. Gleichzeitig muss natürlich festgehalten werden, dass die Präimplantationsdiagnostik kein Medikament und keine Therapie darstellt. Vielmehr ist die PID eine reine Selektion, die schließlich auch zur Tötung der nicht wunschgemäßen Embryonen führt.
Von den PID-Befürwortern wird angeführt, dass vor allem Frauen von der neuen Errungenschaft profitieren würden. So würde die frühe Rasterfahndung nach behindertem Leben eine spätere Pränataldiagnostik im Uterus und mögliche Spätabtreibungen vermeiden. Nobel verschwiegen wird dabei, dass die Aussagekraft der PID nicht so gut ist wie sie immer dargestellt wird. So wird auch den schwangeren Frauen jedenfalls eine Fruchtwasseruntersuchung angeraten. Weiters setzt die PID eine In-vitro-Fertilisation voraus, was für Frauen eine starke Belastung durch die notwendigen Hormonbehandlungen und die zumeist mehrmaligen Eizellenpunktionen mit sich bringt. Nach einer neuen Studie zufolge sind 50 bis 60 Eizellen für eine erfolgreiche.Schwangerschaft im Rahmen der PID notwendig, da auch die Eizellen durch die Untersuchungen beschädigt werden. Zudem ist die Erfolgsrate der IV mit 14% sehr gering, dafür gibt es ein hohes Risiko an Mehrlingsgeburten. Frauen werden immer mehr unter Druck gesetzt, pe rfekte Babys zur Welt zu bringen. Die deutsche Frauenbewegung warnt davor, dass Frauen zunehmend zum Experimentierfeld der Wissenschaft werden.
Kampits argumentiert, dass der Embryo in vitro besser geschützt sei als jener im Mutterleib, oder „salopper formuliert, dass der Embryo solange geschützt bleibt, bis er abgetrieben werden darf.“ Dies ist unrichtig, da es im Rahmen der Fristenregelung kein Recht auf Abtreibung gibt, sondern diese nur aus gutem Grund straffrei gestellt worden ist. Der Unrechtsgehalt, Embryos zu töten, besteht daher in beiden Fällen gleichermaßen.
Kommentare von Josy