Fliegen mit einem Beatmungsgerät stellt Fluglinien vor neue Herausforderungen. Bei meinem Beatmungsgerät, Elisée 150, ist der Betrieb des Gerätes während des Fluges vom Hersteller zwar geprüft und erlaubt, allerdings nicht bei Start und Landung.
Die AUA hat jetzt für eine Kundin mit Beatmungsgerät Elisée 150 eine Ausnahmegenehmigung für einen Langstreckenflugzeug erteilt. Dem vorangegangen ist, laut AUA, ein sehr aufwändiger Approbationsprozess . Nach der ursprünglichen Ablehnung und zahlreichen Telefonaten sowie Intervention seitens des Reisebüros „ReiseMeer „bei der AUA, war der Special Case Desk der AUA sehr bemüht eine Lösung zu finden. Die Technik der AUA stand dabei im engen Kontakt mit der Firma Vivisol. Der Herstellervertreter erklärte sich schlussendlich auch dazu bereiterklärt, das Beatmungsgerät Elisée 150 plus einen Techniker abzustellen, damit das Gerät auf dem eingesetzten Flugzeugtyp nach Bangkok getestet werden konnten. Weitere Tests für diesen Gerätetyp, welche die restlichen A/C Typen abdecken, sind, nach Auskunft der AUA, bis Ende April geplant.
Die AUA wird aber auch das moderne Beatmungsgerät Vivo 50 auf ihrer gesamten Flotte testen.Der RTCA DO 160 Section 21 Nachweis, Kategorie M liegt bereits auf, welcher Auskunft darüber gibt , dass das Gerät keinen Einfluss auf die elektronischen Geräte des Flugzeuges hat. Die AUA weist jedoch darauf hin, dass sie zum Wohle des Fluggastes, für den das Beatmungsgerät eine lebenserhaltende Funktion ausübt, überprüfen möchte, ob die elektromagnetischen Geräte des Fluges die Funktionalität des Gerätes nicht stören. Die Tests für Vivo 50 sollten ebenfalls bis Ende April 2014 abgeschlossen sein.
Die AUA weist darauf hin, dass die Verwendung eines CPAP Gerätes – vor allem bei lebenserhaltender Funktion – kein Standard, sondern nur unter bestimmten Auflagen erlaubt ist. Daher behält sich die AUA vor, jeden Fall gesondert zu prüfen.
Und wie ist es bei anderen Fluglinien?
Die Lufthansa akzeptiert das Beatmungsgerät Elisée 150 auf ihren Flügen, nicht aber die Fluglinien „FlyNiki“ und „Air Berlin“.
Das Beatmungsgerät Vivo 50 wird sowohl von „Lufthansa“, „FlyNiki“ und „Air Berlin“ akzeptiert.
Kommentare von Josy