Unter der Leitung von FJH starteten im ÖVP-Parlamentsklub Dialogrunden zum Thema Gleichstellung. Die Gleichstellungsdialoge haben zum Ziel Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen etc. über die neuen rechtlichen Vorgaben zu informieren. Durch den Dialog mit ExpertInnen mit Behinderung soll einerseits der Grundstein für künftige Kooperationen gelegt und andererseits mögliche Lösungen vorgestellt und diskutiert werden.

 

1.1. Leben mit Persönlicher Assistenz im Beruf

Im ersten Gleichstellungdialog 2003 waren BehindertenvertreterInnen, BeamtInnen und ExpertInnen zu einem Gleichstellungdialog über die Unterstützung durch persönliche Assistenz im Berufsalltag eingeladen. Entstanden ist daraus die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, die 2004 gesetzlich in Kraft getreten ist.

 

1.2. Das Leben behinderter Menschen 2020

Was die Zukunft bringt lesen manche im Kaffeesud, andere befragen magische Glaskugeln oder deuten das Lichtblinken der Sterne am Firmament.
Was wird die Zukunft bringen? Wie wird der Alltag behinderter Menschen in einigen Jahren aussehen? Ist im Jahr 2020 die barrierefreie Inklusionsgesellschaft Lebensrealität?

 

1.3. Sichtbare BürgerInnen und KonsumentInnen

Die Europäische Kommission stellte 1994 behinderte Menschen als die „Unsichtbaren Bürger“ dar, da sie weder im Gesellschaftsleben noch im Straßenbild oder in den Gesetzen vorkamen. In den letzten zehn Jahren ist es in Österreich gelungen durch die Schulintegration, den Einsatz neuer Technologien und Hilfsmittel, der Beschäftigungsoffensive und zuletzt durch das Behindertengleichstellungsgesetz die Betroffenen in Schule, Beruf und Freizeit sichtbarer zu machen.
Behinderte Menschen sind heute Kunden, Arbeitskollegen und Unternehmer.
Welche Anforderungen werden jetzt an eine „Barrierefreie Gemeinde“ gestellt?
Wie sieht ein zugänglicher Betrieb aus? Wo beginnt Barrierefreiheit und wie wird diese umgesetzt werden?

 

1.4. Was kann das österreichische Schulsystem von der Integration lernen?

Durch die Herausforderung, behinderte Kinder zu integrieren, müssen wir das System Schule und die Arbeitswelt weiterentwickeln. Davon profitieren letztlich alle Kinder und Jugendlichen. Wie funktioniert die integrative Berufsausbildung und welche Auswirkungen hat sie auf die Berufsschule und Lehrlingsausbildung? Wie kann ein teilqualifizierter Unterricht in den berufsbildenden Schulen aussehen? Welche Rahmenbedingungen müssen gesetzt werden, um den Übergang von der Schule in den ersten Arbeitsmarkt zu gewährleisten?

 

1.5. Österreichisches Pflegesystem.

Am 18. August trat die von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel initiierte Expertengruppe zum Thema Pflege und Altenbetreuung unter der Leitung von LH a. D. Waldtraud Klasnic zum ersten Arbeitstreffen zusammen.
Das Thema Pflege/Assistenz ist aber nicht nur für ältere Menschen von großer Bedeutung sondern auch für junge behinderte Menschen mit ihren spezifischen Bedürfnissen.

Um die Anforderungen und die Erwartungen an das Pflegesystem von Menschen mit Behinderungen umfassend zu diskutieren und neue Wege zu beschreiten wurde zum Gleichstellungsdialog eingeladen.

 

1.6. Delegation von Pflegetätigkeiten (GuKG Novelle 2008)

Pflegetätigkeiten dürfen laut GuKG nur von Angehörigen des gehobenen Pflegedienstes durchgeführt werden, nicht von persönlichen AssistentInnen oder PersonenbetreuerInnen im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung. Sogar die Mobilisierung vom Bett in den Rollstuhl oder Essen geben ist auch bei der Einschulung nicht erlaubt. Dass diese Regelung auf reinen Berufsständischen Interessen fußt, zeigt, dass pflegende Angehörige alle Pflegetätigkeiten durchführen dürfen. Im Gleichstellungsdialog wurden sinnvolle gesetzliche Lösungen diskutiert, die es behinderten Menschen trotz Pflegebedarfes ermöglichen, zu Hause zu leben. Es braucht eine Delegation von Pflegetätigkeiten durch Pflegefachkräfte an persönliche AssistentInnen und PersonenbetreuerInnen. Dies konnte auf Basis des Gleichstellungsdialoges GuKG umgesetzt werden.

1.7. Bioethik-Charta

Gemeinsam mit Bundesminister Johannes Hahn hat FJH 2008 eine Arbeitsgruppe zum Thema Bioethik ins Leben gerufen. Eine Gruppe fachlich kompetenter WissenschaftlerInnen, PolitikerInnen und NGOs hat ein Positionspapier ausgearbeitet, mit dem sich die Österreichische Volkspartei in wichtigen und drängenden bioethischen Fragen (wie zum Beispiel „wrongful birth“, Euthanasie, Präimplantationsdiagnostik) positioniert.

 

1.8. Eugenische Indikation

Diskussion rund um die eugenische Indikation und die Beratung schwangerer Frauen bei Verdacht auf Behinderung des Fötus mit betroffenen Frauen, Politikerinnen aller Parlamentsparteien, Beamtinnen, Wissenschafterinnen und Vertreterinnen von Behindertenorganisationen. Impulsreferate zu folgenden Themen: Pränataldiagnostik (Dr. Andrea Strachota, Universität Wien); Weiterentwicklung in der Beratung von Betroffenen (Mag. Martina Kronthaler, Aktion Leben); Festlegung eines standardisierten Verfahrens bei Spätabtreibungen (Dr. Elisabeth Krampl, FetoMed); Informationskampagne für werdende Eltern (Simone Fürnschuß-Hofer).

 

1.9. Pflegesituation in betreuten Wohngemeinschaften (GuKG 2009)

Die lebensfremde Rechtslage hinsichtlich der Pflegesituation in betreuten Wohngemeinschaften stellt Betroffene und BetreuerInnen täglich vor Probleme. Alltägliche Pflegetätigkeiten, wie das Katheterisieren oder das Verabreichen bestimmter Medikamente, dürfen nur von Fachkräften ausgeführt werden. Delegations-Möglichkeiten für spezifische Pflegetätigkeiten an die BetreuerInnen (wie dies etwa im Rahmen der Persönlichen Assistenz und der 24-Stunden-Pflege gehandhabt werden kann) sind nicht möglich.

Das Ziel ist eine Adaptierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes im Rahmen der nächsten GuKG-Novelle, um dieses Delegationsprinzip auch für betreute Wohngemeinschaften mit max. acht BewohnerInnen zu ermöglichen. Ebenso wird der Zugang zum Basismodul „Grundversorgung“ für pädagogische Fachkräfte geöffnet.

1.10. Behindertes Kind ein Schadensfall?

Im aktuellen Regierungsprogramm wurde festgeschrieben, dass die Geburt eines behinderten Kindes keinen Schadensfall darstellen kann. Beim Gleichstellungsdialog diskutierten v.a. behinderte Menschen, BeamtInnen, Fachleute aus dem medizinischen Bereich und JuristInnen legistische Lösungen im Schadensersatzrecht.